Die elektronische Patientenakte: Ein Datenspeicher verpflichtet
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Gehören „Verkaufsgespräche“ zugunsten der ePA zum State of the Art von Hausärzten? Eine der Thesen beim Internistenkongress lautete, Vertragsärzte seien dazu verpflichtet, ihren Patienten die Nutzung des Datenspeichers ePA anzuraten. Aktuell sei die elektronische Patientenakte aber sowieso nur zur Hälfte funktionstüchtig - interessant werde der Datenspeicher durch die Datenfreigabe an die Forschung.