Elektronische Patientenakte: Honorar für Datenpflege fällt mager aus

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Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann weiß: Der Patient entscheidet, ob Leistungen für die ePA anfallen.

Ärzte und Psychotherapeuten können zwei neue EBM-Positionen abrechnen, wenn sie auf Wunsch eines Patienten medizinische Dokumente in dessen elektronischer Patientenakte ablegen. Das Honorar ist im Verhältnis zum erwarteten Aufwand allerdings mager. Muss man diesen neuen Digitalisierungsschritt also überhaupt mitmachen?