Patientendaten-Schutzgesetz: 10 Euro fürs erste Befüllen der elektronischen Patientenakte

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Im Jahr 2021 wird die Erstbefüllung jeder ePA einmalig mit 10 Euro honoriert.

Spahn hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt: Das „Patientendaten-Schutzgesetz“ soll die elektronische Patientenakte endgültig auf den Weg bringen. Für jede erste Speicherung von Patientendaten sollen Ärzte ein Honorar bekommen.