Beschwerdeausschuss verschont Arzneiverordnungen der Jahre 2007–2009
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„Beratung vor Regress“: Der Beschwerdeausschuss der Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg wendet diese neue Vorgabe auch für laufende Verfahren an. Das rettete einen Arzt vor einer 50.000-Euro-Forderung für Arznei- und Verbandmittelverordnungen in den Jahren 2007, 2008 und 2009.