Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt. Ohne Dritte könne der Einzelne seine Entscheidung zur Selbsttötung nicht umsetzen. Dies müsse rechtlich auch möglich sein. Ärztliche Gremien und Politiker reagieren gespalten.