Hilfe für die Beihilfe

Wie man im Ernstfall den assistierten Suizid mit Rechtssicherheit umsetzt

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Eine Handlungsempfehlung der DEGAM für den Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz hilft Ärztinnen und Ärzten, prekäre rechtliche Situationen zu vermeiden.

Wer bei der Suizidbitte eines Sterbewilligen nicht an eine Institution wie die DGHS verweisen will, kann sich jetzt schnell und einfach über das richtige Vorgehen informieren. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin hat eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz herausgegeben.