Wie man im Ernstfall den assistierten Suizid mit Rechtssicherheit umsetzt
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Wer bei der Suizidbitte eines Sterbewilligen nicht an eine Institution wie die DGHS verweisen will, kann sich jetzt schnell und einfach über das richtige Vorgehen informieren. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin hat eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz herausgegeben.