Doch keine E-Mail bei Medizinprodukte-Verordnungen nötig
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Nach der Kritik vieler Ärzte daran, dass sie auf bestimmten Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten ihre E-Mail-Adresse angeben müssen, ist das Bundesgesundheitsministerium wieder zurückgerudert.