Rechtsanspruch auf Sprachmittlung

Linke fordern Rechtsanspruch auf Sprachmittlung in Medizin und Pflege

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Für die Sprachmittlung gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet auch, dass keine Kostenübernahme durch GKV oder SPV beantragt werden kann.

Sprachmittlung sei ein wichtiges Hilfsmittel für Fachkräfte im Gesundheitswesen, betonte der Sachverständige Bernd Meyer von der Universität Mainz vor dem Gesundheitsausschuss. Sprachbarrieren behinderten eine effiziente Versorgung, verursachten Reibungsverluste und benachteiligten Personen mit geringen Deutschkenntnissen.