Klage des G-BA

G-BA zieht gegen Bundesgesundheitsministerium vor Gericht

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Der G-BA wirft dem Bundesgesundheitsministerium vor, Lösungen durch eigene Erwägungen zu ersetzen, und zieht vor Gericht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss klagt gegen das Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte als Aufsichtsbehörde eine Richtlinie zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung beanstandet. Ohne Freigabe durch das BMG kann sie nicht in Kraft treten.