G-BA zieht gegen Bundesgesundheitsministerium vor Gericht
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Der Gemeinsame Bundesausschuss klagt gegen das Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte als Aufsichtsbehörde eine Richtlinie zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung beanstandet. Ohne Freigabe durch das BMG kann sie nicht in Kraft treten.