ePA und eÜberweisung sollen künftig direkt zum Termin führen
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Neugestaltung des Gesundheitswesens „tröpfeln“ etwas vor sich hin. Die Rolle der Hausärztinnen und -ärzte entwickelt sich allerdings anscheinend anders als ursprünglich gedacht.
Ein Entwurf zu einem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ lässt aufhorchen. Versicherte sollen künftig mithilfe ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) Termine bei Vertragsärztinnen und -ärzten buchen können. Die Einführung einer elektronischen Überweisung ist ab September 2029 geplant.
Bemerkenswert ist dabei: Auch private Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda sollen beteiligt werden – allerdings gebunden an Regulierungen, die von KBV und GKV-Spitzenverband noch zu erarbeiten wären. Den Versicherten sollen so nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung ermöglicht werden, um die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorzubereiten.
Ziel des Gesetzes sind Verbesserungen bei der Terminvergabe. Versicherte könnten über ihre ePA-App zur bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der KVen geleitet werden. Bei Bedarf soll es anschließend möglich sein, einen Termin für eine Behandlung in einer Praxis oder per Videosprechstunde digital zu buchen.
Überweisung auf Papier wird zum Ausnahmefall
Parallel ist vorgesehen, den Informationsaustausch zwischen Haus- und Fachärzteschaft zu verbessern. Dazu sollen die Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) für elektronische Überweisungen zur Verfügung gestellt werden. Helfen soll auch eine Zusammenführung sämtlicher Überweisungsdaten und Informationen auf der ePA der Versicherten. Die Überweisungsdaten sind 100 Tage nach Einlösung der elektronischen Überweisung zu löschen. Laut dem Entwurf können Versicherte in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin lieber eine Überweisung in Papierform erhalten möchten.
Nachdenklich macht die Intention des BMG, ein Primärversorgungssystem zu schaffen. Das ursprünglich vorgesehene Primärarztsystem ist offensichtlich in die zweite Reihe gerückt. Liest man zwischen den Zeilen, soll es dem Service der Rufnummer 116 117 vorbehalten sein, Kranken einen Termin, möglichst in der „richtigen“ Arztpraxis zu vermitteln. Dabei ist wohl auch an die primäre Inanspruchnahme von Fachärztinnen und -ärzten gedacht. Nur so erklärt sich die Einführung einer elektronischen Überweisung. Wer aber soll die erstellen – die 116 117 und das nach einem geplanten Wegfall der sog. TSVG-Regelungen?
Absehbar erscheint, dass die Patientinnen und Patienten letztlich doch wieder in der Hausarztpraxis vorstellig werden, weil sie den Termin als zu spät und die Facharztpraxis als zu weit entfernt empfinden. Die Neuregelung wäre dann ein unnötiger Umweg.
Dr. Gerd W. Zimmermann
Entbudgetierung zur Primärversorgung nutzen
Die Abschaffung der gerade eingeführten Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars gehört nicht zu den 66 Vorschlägen der „Finanzkommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der GKV-Ausgaben. Daran sollte die Politik festhalten, will sie ein verbindliches Primärversorgungssystem erfolgreich umsetzen.
Die Hausärztinnen und -ärzte sollten die EBM-Leistungen, die nun entbudgetiert und damit zum kalkulierten Eurobetrag vergütet werden, nutzen. Dazu zählen nicht die Versicherten- und Chronikerpauschalen. Diese wurden schon vor dem 1. Oktober 2025 via Honorarverteilung in nahezu allen KVen ungekürzt vergütet.
Versorgungsengpässe sind dort entstanden, wo dies nicht der Fall war, insbesondere bei technischen Leistungen (GOP 03321, 03322, 03324, 03330), der Geriatrie (GOP 03242, 03360, 03362) und der Palliativmedizin.