Rechtliche Lücke bei Suizidassistenz

Freiverantwortlichkeit als Voraussetzung für Suizidassistenz

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Die Mitwirkung an Suizidassistenz müsse freiwillig bleiben und dürfe nicht zur ärztlichen Regelleistung werden.

Die Prüfung der Freiverantwortlichkeit ist zentrale Voraussetzung für die Suizidassistenz – und bleibt zugleich ein rechtlich und praktisch komplexes Feld. Besonders bei psychischen Erkrankungen stellt sie Ärztinnen und Ärzte vor schwierige Entscheidungen.