Für Prüfmix aus Richtgrößenlimits und Durchschnitten fehlt die Rechtsgrundlage

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Weder für das Jahr 2009 noch für 2010 wurden in Bayern Richtgrößenvereinbarungen getroffen. Folglich existieren keine wirksamen Richtgrößen. Dennoch verschickt die KV Prüfbescheide zu Arznei- und Heilmittelregressen für das Quartal I/09. Ärzte sollten das nicht unwidersprochen hinnehmen, rät Rainer Kuhlen, Fachanwalt für Medizinrecht aus Vellmar.