Gericht zieht Heilpraktiker nicht aus dem Verkehr
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Trotz des Verdachts der fahrlässigen Tötung darf ein Heilpraktiker vom Niederrhein weiter praktizieren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab seiner Klage statt.
Trotz des Verdachts der fahrlässigen Tötung darf ein Heilpraktiker vom Niederrhein weiter praktizieren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab seiner Klage statt.