Gewalt in Praxen soll künftig härter bestraft werden
Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte durch aggressive Patientinnen und Patienten, die medizinisches Personal beschimpfen und sogar körperlich attackieren, hat auch in Praxen spürbar zugenommen. Mit einem neuen Gesetz will die Regierung gegen solche Angriffe härter vorgehen. BÄK und KBV begrüßen den Vorstoß.
Nicht nur in Notfallambulanzen oderder bei Rettungseinsätzen, sondern auch in der hausärztlichen Praxis, wo täglich 50 oder mehr Menschen in emotional oft aufgeheizten Situationen betreut werden, kommt es immer häufiger zu verbalen und körperlichen Attacken. Das zeigt nicht nur das Beispiel eines Hausarztes aus Spenge in NRW, der Ende Januar 2025 in seiner Praxis und nach eigener Aussage grundlos und unvermittelt von einem Patienten krankenhausreif geschlagen wurde. Der Vorfall erschütterte die Ärzteschaft. Schon seit Jahren warnt sie vor einer zunehmenden Aggression und fordert mehr Schutzkonzepte.
Wer in Praxen prügelt, soll künftig länger hinter Gitter
Mit dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ will die Regierung nun bestimmte Berufsgruppen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig sind, strafrechtlich im Alltag besser schützen. Dazu zählen neben Polizistinnen und Polizisten u. a. Beschäftigte der Bahn, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte. Danach müssen Täterinnen und Täter bei tätlichen Angriffen auf Menschen, die in Heilberufen arbeiten, künftig mit Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt bislang drei Monaten rechnen. In besonders schweren Fällen droht ihnen künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Die bisherige Regelung sieht hierfür sechs Monate bis zu fünf Jahre vor. „Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, der den Entwurf begrüßt. Entscheidend sei allerdings, „dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind“, sagte er.
BÄK will ein eigenes Tool für anonyme Meldungen schaffen
Dr. Reinhardt fordert hierfür ein bundesweit einheitliches, niedrigschwelliges Meldesystem für Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen. Die Kammer arbeite bereits an einem Meldetool, über das Beschäftigte im Gesundheitswesen ihre Gewalterfahrungen auch anonym melden könnten. „Unser Ziel ist es, Übergriffe systematisch sichtbar zu machen und eine belastbare Grundlage für Prävention und Schutzmaßnahmen zu schaffen.“ Dass die Regierung mit dem neuen Gesetz „den besonderen strafrechtlichen Schutz nicht nur ausdrücklich ausweitet auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Teams in den Praxen, sondern nun auch härtere Strafen verhängen will“, hält ebenfalls die Kassenärztliche Bundesvereinigung für sinnvoll. Die Zahlen einer Umfrage des „Deutschen Ärzteblatts“ von Anfang 2026 belegen, dass Beschimpfungen und Drohungen sowie körperliche Angriffe längst keine Einzelfälle mehr sind: 66 % der befragten Ärztinnen und Ärzte gaben an, im beruflichen Kontext bereits Gewalt erlebt zu haben, 56 % berichteten von einer Zunahme der Gewalt. Gut geplante Abläufe, das Erkennen von Warnsignalen und eingeübte Schutzstrategien können Praxisteams helfen, auf kritische Situationen vorbereitet zu sein.
Angela Monecke
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