Rückforderungen

Hyposensibilisierung: Krankenkasse und Ärzte streiten über Kostenbelastung für Therapieallergene

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Laut Therapieallergene-Verordnung gilt bis 2026 eine Übergangsfrist, in der auch Präparate ohne Zulassung erstattungsfähig sind.

Für das Jahr 2020 hat die Viactiv Krankenkasse 461 Prüfanträge wegen des Einsatzes von „Therapieallergenen ohne Zulassung“ bei die Prüfungsstellen von KVen und Kassen gestellt. Der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) spricht von „einigen hundert Euro je Patient“, die allein fürs erste Quartal 2020 von Ärzten zurückgefordert würden.