Heilmittelwerbegesetz schränkt Werbung für digitale Versorgungsangebote ein

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Das Urteil des OLG München untersagt im Sinne des HWG § 9 Satz 1 Werbung für die digitale Primärversorgung.

Auch wenn von Durchbruch noch keine Rede ist: Die Fernbehandlung ist auf dem Vormarsch. Aber wie darf für telemedizinische Angebote geworben werden? Das Oberlandesgericht München setzt Grenzen.