Diabetisches Fußsyndrom

Zweitmeinungsverfahren kann Amputationen beim Diabetischen Fuß verhindern

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Diabetischer Fuß: Durch das Einholen einer Zweitmeinung kann die Anzahl jährlich durchgeführter Amputationen stark gesenkt werden.

Im Fall der Diagnose zur Amputation haben gesetzlich Versicherte mit Diabetischem Fußsyndrom seit 2021 einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung: Besteht statt einer Amputation eine andere Behandlungsoption? Das ist bei Patienten wie Ärzten laut Deutscher Diabetes Gesellschaft aber noch nicht hinreichend bekannt, es wird nach wie vor zu viel amputiert. Deswegen startet nun die Kampagne „Amputation – NEIN Danke!“