Kassen müssen für Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten zahlen

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Vom Gesetz profitieren junge Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen.

Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen ist teuer. Dass Krankenkassen bei jungen Krebspatienten die Kosten für den Erhalt der Fruchtbarkeit übernehmen müssen, ist jetzt gesetzlich verankert.