Jameda

Bewertungsportal Jameda darf Ärzte auch gegen ihren Willen listen

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Werden nicht zahlende Ärzte benachteiligt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen zweier Zahnmediziner gegen das Arztbewertungsportal Jameda abgewiesen. Das Unternehmen darf sie somit weiterhin listen.