Gefälschte Bewertungen: Arztbewertungsportale dürfen verdächtige Profile mit einer Warnung versehen

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Solange die Prinzipien der Verdachtsberichterstattung eingehalten werden, steht der Warnung der Portalbetreiber nichts im Wege.

Haben die Betreiber von Arztbewertungsportalen den begründeten Verdacht, dass Bewertungen gefälscht sein könnten, dürfen sie das Profil des jeweiligen Mediziners mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.