Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern gelockert

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative.

Bayern lockert die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab dem 1. Oktober wird kein dritter Nachweis über die Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten verlangt.

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