Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern gelockert

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative.

Bayern lockert die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab dem 1. Oktober wird kein dritter Nachweis über die Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten verlangt.

Das kündigte Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek an. Nur neue Beschäftigte müssen den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden Anforderungen genügt – das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative. Sie fordert die anderen Länder auf, sich anzuschließen. Die derzeitige Impfung schütze nicht vor Ansteckung – allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für kurze Zeit. Das zentrale Argument für die Impfpflicht falle also weg.

Medical-Tribune-Bericht

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