Zeitraum der Abstinenz entscheidend

Krebs als Berufskrankheit auch bei Ex-Raucher

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Ein Schweißer klagte gegen die Berufsgenossenschaft, trotz jahrelangen Nikotin-Konsums.

Der Harnblasenkrebs eines Schweißers kann trotz langjährigen Rauchens eine Berufskrankheit sein. Voraussetzung: Der Nikotinkonsum hat nach jahrelanger Abstinenz „nicht mehr hinreichend wahrscheinlich“ die Krebserkrankung verursacht.