Lebensverlängerung: Hausarzt muss 40.000 Euro Schmerzensgeld an Erben zahlen

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Vaters verlängertes Leben als Schaden.

„In dubio pro vita“, dachte ein Hausarzt und hielt an der künstlichen Ernährung eines dementen Patienten fest. Jetzt muss er dessen Sohn ein „geerbtes“ Schmerzensgeld zahlen. Denn das Gericht sah eine Pflichtverletzung des Behandlungsvertrages und bewertete die Lebensverlängerung als „Schaden im Rechtssinn“.