MVZ-Geschäftsidee von Apotheker und Ärzten endet mit Freiheitsstrafe

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Abrechnung mit verschleierter Beteiligung war eindeutig Betrug.

Ein Apotheker wollte sich mittels eines Medizinischen Versorgungszentrums neue Absatzquellen für teure Medikamente erschließen. Ein Hausarzt und ein Onkologe halfen. Das Landgericht verurteilte die drei wegen Betruges. Weitgehend bestätigt hat das Urteil der Bundesgerichtshof.

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