Zwei Berliner Gynäkologinnen wegen Verstoß gegen § 219a verurteilt

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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Für die Gynäkologinnen ist eines klar: lieber Strafe als schlecht informierte Patientinnen.

Erneut wurden zwei Ärztinnen schuldig gesprochen, die auf ihrer Internetseite darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten – sie hatten fünf Worte zu viel dazu geschrieben. Berliner Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung reagieren mit Unverständnis.

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