Kritik an § 219a bricht auch nach der Neufassung nicht ab

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Der öffentliche Protest gegen § 219a hat für dessen Abschaffung nicht gereicht. Die Ko­alition beließ es bei einem Kompromiss.

Die Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche erleichtert es Abtreibungsgegnern, Ärzte zu drangsalieren. Das könnte das Angebot weiter einschränken.