Nutzenbewertete Arzneimittel sind bei hausärztlichen Internisten und Allgemeinmedizinern willkommen
Nutzenbewertete Arzneimittel sind bei hausärztlichen Internisten und Allgemeinmedizinern willkommen
Verordnen Hausärzte gern auch neue Wirkstoffe oder greifen sie sicherheitshalber zu Bewährtem? Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) überrascht.
Aufgrund des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) muss der Gemeinsame Bundesausschuss für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen spätestens sechs Monate nach Markteintritt über einen Zusatznutzen entscheiden. 315 solcher Verfahren zur frühen Nutzenbewertung sind inzwischen abgeschlossen. 171 bewertete Wirkstoffe sind dabei für den ambulanten Bereich relevant.
Verordnen Hausärzte gern auch neue Wirkstoffe oder greifen sie sicherheitshalber zu Bewährtem? Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) überrascht.
Aufgrund des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) muss der Gemeinsame Bundesausschuss für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen spätestens sechs Monate nach Markteintritt über einen Zusatznutzen entscheiden. 315 solcher Verfahren zur frühen Nutzenbewertung sind inzwischen abgeschlossen. 171 bewertete Wirkstoffe sind dabei für den ambulanten Bereich relevant.