Palliativbetreuung darf keine „Schadensbegrenzung“ sein

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Die SAPV erreicht viele Patienten erst im letzten Lebensmonat. Rechts: DGP-Geschäftsführer Heiner Melching.

In der spezialisierten Palliativversorgung hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Doch nicht überall in Deutschland profitieren unheilbar kranke Patienten gleichermaßen vom Versorgungsanspruch. Vor allem auf dem Land mangelt es an SAPV-Teams.