Posttraumatische Wundinfektion beim Diabetischen Fuß kann kodiert werden

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Zu enge Schuhe sind nicht ungefährlich.

Ob bzw. wann eine Infektion an einem Malum perforans oder einer anderen Fußwunde beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) als „T79.3 Posttraumatische Wundinfektion“ kodiert werden kann, ist zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Krankenhäusern seit Langem strittig. Die Diabetes-Klinik Bad Mergentheim hat dazu geklagt. Mit Erfolg: Zwei aktuelle Urteile belegen die T79.3 als korrekte Kodierung.