Prostituierte müssen sich über Krankheiten, Drogenmissbrauch und Verhütung aufklären lassen

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Gesundheitstipps für sexuelle Dienstleister – In Hamburg jetzt möglich.

Das Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet Sexarbei­ter­Innen, sich bei den Behörden anzumelden. Dazu gehört eine obligatorische Gesundheitsberatung.