Qualitätssicherung: Wer schickt dem Arzt den „blauen Brief“?
Qualitätssicherung: Wer schickt dem Arzt den „blauen Brief“?
Ende Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Rahmenbedingungen für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung beschlossen. Jetzt warten alle, ob das Bundesgesundheitsministerium Einwände hat. Als Erstes soll die Gallenblasenentfernung auf den Prüfstand.
Den Bedenken von Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung sei nicht Rechnung getragen worden, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen bezüglich des Beschlusses zur Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Er hofft jetzt, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss beanstandet, „weil der G-BA seinen gesetzlichen Rahmen überschritten hat“.
Der Weg der Sanktionierung ist juristisch nicht klar
Strittig ist zum aktuellen Beschluss nicht die angestrebte sektorenübergreifende Qualitätssicherung an sich, wie die überstimmten Ärzte-Vertreter deutlich machten, sondern der Weg der Sanktionierung von Verstößen gegen Qualitätsvorgaben. Strittig sei gewesen, wer den „blauen Brief“ dann an die Ärzte schickt, konkretisierte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Beschlossen wurde letztendlich per Mehrheitsbeschluss, dass dies bei niedrigschwelligen Verstößen die jeweilige LAG übernimmt und bei schweren Verstößen die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Auflagen der LAG bei leichten Verstößen der Ärzte können sein:- Teilnahme an Fortbildungen, Fachgesprächen, Kolloquien
- Teilnahme am Qualitätszirkel
- Implementierung von Behandlungspfaden
- Durchführung von Audits
- Durchführung von Peer Reviews
- Implementierung von Handlungsempfehlungen
Die DeQS-Richtlinie
Ende Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Rahmenbedingungen für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung beschlossen. Jetzt warten alle, ob das Bundesgesundheitsministerium Einwände hat. Als Erstes soll die Gallenblasenentfernung auf den Prüfstand.
Den Bedenken von Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung sei nicht Rechnung getragen worden, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen bezüglich des Beschlusses zur Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Er hofft jetzt, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss beanstandet, „weil der G-BA seinen gesetzlichen Rahmen überschritten hat“.
Der Weg der Sanktionierung ist juristisch nicht klar
Strittig ist zum aktuellen Beschluss nicht die angestrebte sektorenübergreifende Qualitätssicherung an sich, wie die überstimmten Ärzte-Vertreter deutlich machten, sondern der Weg der Sanktionierung von Verstößen gegen Qualitätsvorgaben. Strittig sei gewesen, wer den „blauen Brief“ dann an die Ärzte schickt, konkretisierte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Beschlossen wurde letztendlich per Mehrheitsbeschluss, dass dies bei niedrigschwelligen Verstößen die jeweilige LAG übernimmt und bei schweren Verstößen die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Auflagen der LAG bei leichten Verstößen der Ärzte können sein:- Teilnahme an Fortbildungen, Fachgesprächen, Kolloquien
- Teilnahme am Qualitätszirkel
- Implementierung von Behandlungspfaden
- Durchführung von Audits
- Durchführung von Peer Reviews
- Implementierung von Handlungsempfehlungen