Richtgrößenregress: Offene Rechnung geht an alle KV-Mitglieder

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Bezahlt ein Arzt einen festgesetzten Richtgrößenregress nicht, weil er insolvent, nicht mehr vertragsärztlich tätig oder verstorben ist, kann sich die Krankenkasse an der Gesamtvergütung auf Kosten aller KV-Mitglieder schadlos halten. Das Risiko des Forderungsausfalls trägt die KV.