Richtgrößenregress: Offene Rechnung geht an alle KV-Mitglieder
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Bezahlt ein Arzt einen festgesetzten Richtgrößenregress nicht, weil er insolvent, nicht mehr vertragsärztlich tätig oder verstorben ist, kann sich die Krankenkasse an der Gesamtvergütung auf Kosten aller KV-Mitglieder schadlos halten. Das Risiko des Forderungsausfalls trägt die KV.