Sado-Arzt darf die Approbation behalten

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Zwei Patientinnen stellten gegen ihren Arzt Strafanzeige: Bei sadistischen Sexualpraktiken hätte der Neurochirurg ihnen erhebliche Schmerzen zugefügt. Zudem wurde beantragt, dem Arzt die Approbation zu entziehen. Die Richter entschieden jedoch zu dessen Gunsten.