So bahnen Sie dem Primärarztsystem den Weg
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Zeitplan ausgegeben: Bis zum Sommer soll ein Referentenentwurf für ein Primärversorgungssystem vorliegen, der noch 2026 ins Kabinett eingebracht und ab 2028 Wirkung in der GKV entfalten soll. Das ist ambitioniert und wirft (Umsetzungs-)Fragen auf.
Die Voraussetzungen für ein System, das gesetzlich Versicherte verpflichtet, zunächst – wie das in vielen europäischen Ländern üblich ist – eine Hausärztin oder einen Hausarzt aufzusuchen, sind bereits erfüllt. Die fünfjährige Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin versetzt Hausärztinnen und -ärzte in die Lage, einer medizinischen Lenkungsstruktur gerecht zu werden. Auch das Problem, dass die hausärztliche Tätigkeit bisher finanziell „unattraktiv“ war und sich daraus erhebliche Nachbesetzungsprobleme ergeben haben, wurde mit der Entbudgetierung des Honorars beseitigt. Was jetzt noch für ein verbindliches Primärversorgungssystem fehlt, ist ein Umsetzungskonzept.
HzV für Freiwillige erreicht nur Teile der Bevölkerung
Erwartungsgemäß hat sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband schon früh in die Diskussion eingebracht. Er verweist darauf, dass es mit der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) bereits ein solches System gibt, das erfolgreich umgesetzt werden konnte. Insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern gibt es hohe Einschreibequoten. Bundesweit sind rund 10 Millionen der 75 Millionen GKV-Versicherten, also rund 13 %, in HzV-Angebote eingeschrieben. Das reicht aber nicht. Es schließt nur diejenigen Versicherten ein, die bereits ein Primärarztmodell akzeptieren.
Wie könnte die HzV flächendeckend ausgebaut werden? Große Teile der HzV werden außerhalb des Kollektivvertragssystems und damit außerhalb des Sicherstellungsauftrages der KVen umgesetzt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG). An die fließen auch die Verwaltungskosten. Bei den KVen verbleiben die Kosten für die Sicherstellungsmaßnahmen wie organisierter Notdienst und Qualitätssicherung sowie Personalkosten. Dies beschert aber bisher den KVen, insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern, keine ernsthaften Haushaltsprobleme. Offenbar sind die fehlenden Einnahmen aus HzV-Verträgen für den KV-Betrieb nicht bedeutungsvoll und die Einnahmen aus den fachärztlichen Honoraranteilen reichen aus. Für eine komplette Umsetzung eines Primärarztsystems auf Grundlage der HzV durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband erscheint das allerdings als Hürde.
Eine Lösung bietet die HzV-Version an, wie sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird. Dort wickelt die KV die HzV-Verträge neben dem kollektivvertraglichen System ab. Sie kann damit beide Systeme koordinieren und durch die Verwaltungskosteneinnahmen auch finanzieren. Eine solche Umsetzung ist deshalb eher wahrscheinlich, weil davon auszugehen ist, dass es nach Einführung eines Primärarztsystems keine unterschiedlichen Gebührenordnungen im GKV-Bereich geben wird.
Differenzierte Primärdiagnostik in der Hausarztpraxis vor einer ggf. notwendigen Facharztüberweisung
EBM | Legende | Euro |
03322 | Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer | 6,12 |
03241 | Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer | 10,96 |
03321 | Belastungs-EKG | 25,23 |
03324 | Langzeit-Blutdruckmessung | 7,26 |
03330 | Spirografische Untersuchung | 6,75 |
03325 | Indikationsstellung zur Patientenüberwachung im Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß Nr. 37 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der G-BA-Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung,je 5 Minuten, bis 3 x im Krankheitsfall | 8,28 |
03242 | Testverfahren bei Demenzverdacht (z. B. SKT, MMST, TFDD), je Test, bis zu dreimal im Behandlungsfall | 2,93 |
30980 | Abklärung vor einem weiterführenden geriatrischen Assessment, einmal im Krankheitsfall | 24,59 |
Hausarztpraxen sollen nicht zum Flaschenhals werden
Die Ausgangsproblematik dürfte der Gesundheitsministerin klar sein. Die Ziele, die sie mit einem Primärversorgungssystem verfolgt, klingen aber etwas „unübersichtlich“. Man will sicherstellen, dass die Hausarztpraxen nicht zum Flaschenhals in der Versorgung werden. Daher sollen andere Berufe eingebunden werden, etwa für Hausbesuche oder lnfektsprechstunden. Nötig sei auch eine digitale Ergänzung wie eine elektronische und telefonische Ersteinschätzung sowie eine zentrale Plattform, die eine diskriminierungsfreie Terminvergabe nach Dringlichkeit gewährleistet. Gedacht wird an eine Tätigkeitserweiterung der KV-Terminservicestelle 116 117. Offen bleibt, wie man die Patientinnen und Patienten davon überzeugen will, sich einem solchen Primärversorgungssystem zu „unterwerfen“. Im Gespräch sind ein Bonus, eine Gebühr oder Ausnahmen für Direktzugänge zu Fachärztinnen und -ärzten.
Es wird deshalb darauf ankommen, dass die Hausärztinnen und -ärzte die Hebel, die sich ihnen jetzt schon zum Steuern bieten, ergreifen. Leistungen, mit denen das getan werden kann, weil sie nun unbudgetiert vergütet werden, sind in der Tabelle dargestellt.
Fazit
Die größte Herausforderung bei der Einführung eines Primärversorgungssystems in der GKV dürfte das gesellschaftspolitische Element sein. Ob eine Umsetzung ab 2028 tatsächlich möglich ist, bleibt abzuwarten. Hausärztinnen und -ärzte hingegen sollten die Herausforderung sofort annehmen. Seit dem Oktober 2025 ist dank der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars eine umfangreiche und qualitätsgesicherte Primärdiagnostik als Grundlage für ein Primärarztsystem möglich. Diese Möglichkeit sollten Hausärztinnen und -ärzte konsequent nutzen, damit bei den weiteren politischen Überlegungen ergänzende Primärversorger, wie etwa Krankenhausambulanzen, erst gar nicht zur Diskussion stehen.