Arbeitszimmerbegehung

Unangekündigte Arbeitszimmerbegehung durch Steuerfahnder ist rechtswidrig

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Weder bei Inhabern von Praxen noch bei angestellten Ärzten darf das Finanzamt das als Ausgabe angesetzte Büro im Eigenheim oder in der Wohnung ohne Ankündigung besichtigen.

Das Finanzamt schickt ohne Ankündigung einen Steuerfahnder vorbei. Der soll die Angaben zum Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung überprüfen. So geht‘s nicht, urteilte der Bundesfinanzhof.