Unangekündigte Arbeitszimmerbegehung durch Steuerfahnder ist rechtswidrig
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Das Finanzamt schickt ohne Ankündigung einen Steuerfahnder vorbei. Der soll die Angaben zum Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung überprüfen. So geht‘s nicht, urteilte der Bundesfinanzhof.