Streikrecht der Vertragsärzte: Der Kampf geht weiter
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Nicht überrascht, aber enttäuscht, hat Dr. Werner Baumgärtner das Urteil des Bundessozialgerichts vernommen: Die zwei als „Warnstreik“ titulierten, eintägigen Praxisschließungen des Stuttgarter Allgemeinarztes und einiger Kollegen 2012 waren unzulässig. Solche Kampfmaßnahmen seien mit dem Vertragsarztrecht unvereinbar; das sei verfassungsgemäß geregelt. Letzteres will Dr. Baumgärtner vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.