Gerichtsurteil

Teenie-Sohn hilft im OP, Oberarzt muss gehen

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Das Arbeitsgerichtsverfahren ergab, dass die Kündigung rechtmäßig war. (Agenturfoto)

Einem leitenden Oberarzt wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt, weil er seinen Sohn im OP-Saal mithelfen ließ. Der Mediziner klagte. Das Arbeitsgericht Paderborn befand jedoch, dass eine erhebliche Pflichtverletzung vorlag, die eine Abmahnung entbehrlich machte.