„Übergangsgeldaffäre“: Berliner Ex-KV-Vorstände freigesprochen

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Die Berliner Strafkammer sah von Anfang an wenig Substanz in der Anklage.

Im Strafprozess zur Berliner „Übergangsgeldaffäre“ der Kassenärztlichen Vereinigung bezichtigte das Gericht die Ermittlungsbehörden der Schlamperei und übereifrigen Anklage. Die Beschuldigten wurden allesamt freigesprochen.