Streit um die preiswerteste Packung

Urologie-Einrichtungen liegen wegen Krebsmedikament mit Krankenkassen im Clinch

Medical-Tribune-Bericht
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Regressforderungen wegen bestimmter Krebsmedikamente wie Abirateron-Kombinationspräparaten sorgen für Kritik.

In Praxen und MVZ kommen zurzeit Briefe der Prüfstellen an. Diverse Kassen melden zu Verordnungen beim metastasierten Prostatakarzinom Regressforderungen an.    

Mehrere KVen berichten über die Prüfanträge von Kassen. Knackpunkt ist laut KV Mecklenburg-Vorpommern die Fixkombination aus den Wirkstoffen Abirateron und Prednisolon. „112 Filmtabletten mit 500 mg Abirateron plus 112 Tabletten mit 5 mg Prednisolon – eine Quartalspackung – kosten rund 1.900 Euro, wenn Rabattverträge nicht betrachtet werden“, wird die KV MV konkret. Im Vergleich zur Fixkombination seien die Monopräparate zu weit günstigeren Preisen verfügbar. Sie gelten deshalb als wirtschaftlichere Variante gemäß Arzneimittel-Richtlinie.

„Gleicher Wirkstoff bedeutet nicht automatisch gleiche Verträglichkeit. Bei einzelnen Patienten – in der Regel ein bis zwei pro Praxis – kam es zu Unverträglichkeiten oder Wirkungsverlust“, argumentiert die Uro GmbH Nordrhein, wo ebenfalls Regressforderungen im Raum stehen. Die Urologinnen und Urologen hätten extra das Originalpräparat verordnet oder das Kombinationspräparat mit Abirasolon gewählt, das die lebenswichtige gleichzeitige Einnahme von Prednisolon sicherstelle.

Systematisches Vorgehen statt Einzelfallentscheidung

Kassen fordern bis zu 40.000 Euro pro Praxis zurück, berichtet die Managementgesellschaft. Als besonders schwerwiegend bezeichnet sie das Vorgehen von Barmer und Pronova BKK. Seit März 2025 gebe es den Festpreis für Abirateron, der weit unter dem Originalpreis liege. Im April 2025 wären dann rückwirkend für 2023 und 2024 Regressanträge gestellt worden. „Die Verordnungen waren zu diesem Zeitpunkt schon lange bekannt, denn die Abrechnungsdaten der Arzneimittel lagen den Kassen zeitnah vor“, heißt es. Ein frühzeitiges, klärendes Gespräch wäre also möglich gewesen.

Von Einzelfallprüfungen könne keine Rede sein, kritisiert die Uro GmbH. Dutzende Praxen in Nordrhein hätten nahezu identische Bescheide erhalten. Es handele sich um ein systematisches Vorgehen, das als Einzelfallprüfung deklariert werde. „Wir verlangen die sofortige Rücknahme dieser Regresse – und die Rückkehr zum Prinzip ‚Beratung vor Regress‘, wie es das Gesetz vorsieht“, sagt Dr. ­Michael Stephan-Odenthal, Ärztlicher Berater der Uro GmbH. „Wenn Ärzte sich künftig gezwungen sehen, vor der Verordnung bestimmter Krebsmedikamente eine Kostenzusage der Krankenkasse einzuholen, läge die Verantwortung für den Verlauf und Erfolg der Krebsbehandlung auch bei den Kassen.“ Das wäre keine bessere Medizin – sondern eine von Regressangst getriebene.

Auch in Sachsen bereiten Prüfanträge über Beträge in vier- und fünfstelliger Höhe Sorgen und Frust. Dr. Anja Seidel, Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen des Berufsverbandes der Deutschen Urologie (BvDU), rät den Kolleginnen und Kollegen, in ihren Stellungnahmen für jeden Patienten medizinisch begründet darzulegen, warum die Verordnung genauso gedacht war, wie ausgestellt. „Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die Apotheke das wirtschaftlichste Präparat raussucht und abgibt. Bei Kombinationspräparaten und gemeinsamen Verblisterungen funktioniert das leider nicht“, bemerkt Dr. Seidel.

Der BvDU hatte bereits Ende 2025 über Prüfungen u. a. der AOK Plus berichtet. Sie stünden im Kontext der Verordnung von Abirateron 500 mg oder 1.000 mg ohne Ankreuzen des Aut-idem-Feldes. Die Verordnung von Abirateron 500 mg 56 Stück sei oft am wirtschaftlichsten.

Prüfverfahren werden laut BvDU bundesweit gegen eine wachsende Zahl an Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Klinik-Ambulanzen, Praxen sowie MVZ eingeleitet. Das betreffe auch angestellte Ärztinnen und Ärzte.

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