Rechte von Trans*Personen 

Selbstbestimmungsgesetz soll Trans*Personen die Änderung von Name und Geschlechtseintrag erleichtern 

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Künftig soll für eine Änderung der Personendaten eine Eigenversicherung beim Standesamt reichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmt.

Die Ampelkoalition plant, das Transsexuellen-Gesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Letzteres soll laut Koalitionsvertrag eine Änderungen des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft beinhalten. Demütigende ärztliche Stellungnahmen werden damit ad acta gelegt.

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