Forderungen des BDI

Wie sieht ein sinnvolles Primärversorgungssystem aus?

132. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
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Hausärztinnen und Hausärzte sollen in der Überweisung auch Informationen zu relevanten Vorbefunden und zur Dringlichkeit liefern, fordert der BDI.

Die Ideen für eine Primärversorgung nehmen Fahrt auf. Der Referentenentwurf ist für den Sommer geplant. Der BDI hat klare Vorstellungen zur Ausgestaltung – und fühlt sich vom Ministerium gehört.

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Es ist nicht gerade die Regel, dass ärztliche Berufsverbände öffentlich betonen, wie angenehm sie den Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium empfinden. Umso bemerkenswerter, was Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden berichtete: Nach vielen Jahren Lauterbach habe es sich „schön angefühlt“, dass es einen Dialog gebe. Der Verband hat den Eindruck, mit eigenen Vorschlägen gehört und ernst genommen zu werden.    

Wie läuft der Dialog zwischen BDI und Ministerium?

Ende Januar habe ein erstes offizielles Dialoggespräch stattgefunden, bei dem der BDI zunächst nicht dabei war, erzählt die Internistin. Aber am 4. und 18. März folgten zwei weitere Runden, an denen Neumann-Grutzeck als BDI-Präsidentin selbst teilnahm. Besprochen wurden unter anderem die Zugangswege in die ambulante Versorgung und die künftige Zusammenarbeit der Versorgungsbereiche.

Jetzt läuft die Uhr: Über den Sommer soll ein Referentenentwurf erarbeitet werden, im Herbst ist die Kabinettsbefassung geplant. „Wir werden uns sehr detailliert angucken, was am Ende drin steht“, sagt Neumann-Grutzeck. Sie erinnert mit Blick auf die Finanzkommission Gesundheit daran, dass Berichte sich „im Verlauf auch noch einmal verändern können“.

Ausnahmen von der Überweisungspflicht

Der BDI hat seine Vorstellungen in einem Positionspapier niedergelegt. Das Zielbild ist klar: keine neuen bürokratischen Hürden, stattdessen klare Zuständigkeiten und ein kluger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Wo Direktzugänge zu Facharztpraxen medizinisch sinnvoll sind, sollen sie bestehen bleiben. Gynäkologie und Augenheilkunde hat die Politik bereits als Ausnahmen definiert. Der BDI fordert dies auch für chronisch schwer erkrankte Personen – etwa Dialysepatientinnen und -patienten oder Menschen mit Typ-1-Diabetes. Sie sollen nicht jedes Quartal erst zur Hausarztpraxis pilgern müssen, um eine Überweisung abzuholen. „Das ist sinnbefreit“, sagt Neumann-Grutzeck schlicht.

Auch wenn nach Entlassungen aus dem Krankenhaus feststehe, dass eine fachärztliche Betreuung notwendig sei, solle diese direkt zugänglich sein. Bedingung müsse aber sein, betont die BDI-Präsidentin: Die Hausärztin oder der Hausarzt muss informiert sein. Gegenseitige Kommunikation sei „eines der wichtigsten Dinge, wenn wir mit Ressourcen sinnvoll umgehen wollen“.

Elektronische Überweisung als Schlüssel

Dreh- und Angelpunkt eines Primärversorgungssystems ist die Überweisung – und diese müsse qualifiziert erfolgen, fordert die Internistin.  „Es nützt niemandem eine Überweisung, auf der nur die Fachrichtung draufsteht“, stellt Neumann-Grutzeck klar. Wer weiterüberweist, müsse bereits eine Indikation gestellt, eine Priorisierung vorgenommen und erste Untersuchungen veranlasst haben. Relevante Vorbefunde gehörten mit dazu. Auf Primärpraxen komme außerdem die Aufgabe zu, Patientinnen und Patienten zu erklären, dass keine Überweisung notwendig ist. „Das kostet oft am meisten Zeit. Es ist viel einfacher, vorne am Tresen Überweisungen auszustellen, als sie zu verhindern.“

Technisch soll das alles über eine elektronische Überweisung als verbindlichen Standard laufen – inklusive angehängter Befunde und mit einer Dringlichkeitskennzeichnung.

Finanzierung als Knackpunkt der Reform

Damit das alles funktioniert, braucht es laut BDI eine klare Finanzierungsgrundlage: entbudgetierte Vergütung für die sprechende Medizin, Refinanzierung der Primärdiagnostik und  eine Entbudgetierung aller Leistungen, die über eine qualifizierte Überweisung ausgelöst werden. „Es kann ja nicht sein, dass ich Leistungen, die von einem Primärarzt als notwendig erachtet wurden, hinterher nicht mehr finanziere.“

Und dann ist da noch die Frage, wer den Patientinnen und Patienten das neue System eigentlich erklärt. Nicht die Praxen, sagt Neumann-Grutzeck, zumindest nicht allein. „Politik und Krankenkassen haben da eine Aufgabe. Die wollen so ein System, dann sollen sie es ihren Versicherten erklären.“ Was es bedeute, wenn das schiefläuft, habe man bei der elektronischen Patientenakte bereits gesehen: Am Ende klärt die Praxis auf. Das könne man sich schlicht nicht leisten.

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