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Berufsbegleitendes Studium für die MFA?

Praxismanagement , Team Autor: Michael Reischmann

Um junge Menschen für den Beruf der MFA zu begeistern, arbeitet der Hausärzteverband aktuell an einem neuen Studienmodell. Um junge Menschen für den Beruf der MFA zu begeistern, arbeitet der Hausärzteverband aktuell an einem neuen Studienmodell. © iStock/filipefrazao
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MFA sollen eine Karriere-Perspektive bekommen. Der Vorstand des Hausärzteverbandes wird mit Hochschulen abklären, ob es in Kooperation möglich ist, „ein explizit für die akademische Qualifikation der Verah entwickeltes berufsbegleitendes Fernstudium anzubieten“.

In der Akademisierung des Berufs der Medizinischen Fachangestellten sieht der Hausärzteverband eine Chance, dem Physician Assistant der Fachhochschulen etwas entgegensetzen zu können. Denn beim Arztgehilfen wittern die Hausärzte die Gefahr, dass er ihnen irgendwann Arbeit wegnehmen könnte, also Ärzte substituiert. Bei einer Verah mit Bachelor-Abschluss, die speziell in Praxisverbünden weitergehende Verantwortung und Aufgaben als heute übernehmen könnte, hätten die Ärzte dagegen noch ihre delegierende Hand drauf.

Gehilfen mit Bachelor aus dem eigenen Stall

Die Delegierten des Hausärzteverbandes beschlossen deshalb auf ihrer Frühjahrstagung zum einen die Ablehnung der „Einführung des Physician Assistant durch die KBV ausschließlich für die Hausarztpraxis“. Zum anderen erhielt der Vorstand den Arbeitsauftrag, mit „staatlichen Hochschulen“ Möglichkeiten einer akademischen Ausbildung für besonders qualifizierte MFA zu eruieren. In dem Antrag zum berufsbegleitenden Fernstudium Verah (Bachelor) werden bereits etliche Schwerpunkte der Hausarztmedizin und Praxisführung sowie Anamnese- und Diagnose-Aufgaben aufgelistet, die zu erfüllen wären. Im Verband wird die Akademisierungsstrategie auch als politisches Signal gewertet.

Schließlich sieht sich der Haus­ärzteverband am Drücker. Das eigene Fortbildungsangebot hat bereits zu rund 12 000 Verahs geführt. Zum Vergleich: Die Zahl der Physician Assistants beziffert Vorstandsmitglied Armin Beck mit 400. Allerdings findet Dr. Hans-Michael Mühlenfeld­, Vorsitzender des Instituts für hausärztliche Fortbildung, dass es bei 55 000 Haus­ärzten (KBV-Zahl) noch deutlich mehr Verahs geben könnte. Außerdem hänge die Attraktivität des Berufs und der Weiterqualifizierung auch von einer adäquaten Bezahlung ab, mahnte er.

Landarztquote zieht

An dem Instrument der Landarztquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen hat der Hausärzteverband eher Kritik als Zustimmung geäußert. Doch Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt ist freudig überrascht: In Nordrhein-Westfalen, so berichtete er, haben sich für das erste Auswahlverfahren über 1300 Bewerber angemeldet. „Deutlicher kann keine Studie nachweisen, wie groß das Interesse wirklich ist, als Hausärztin oder Hausarzt tätig zu werden.“

Ähnlich emotional wie die Substitutionsgefahr durch akademische Hilfsberufe diskutierten die Delegierten eine Satzungsänderung zur Geschlechterverteilung. Die Vorlage, dass Frauen im geschäftsführenden Vorstand und Gremien wie Ausschüssen oder Foren zu mindestens einem Drittel beteiligt werden, führte umgehend zur Ergänzung, diese Mindestquote auch den Männern zu gewähren. Schließlich dominieren Frauen bereits im Medizinstudium und werden in der Allgemeinmedizin künftig die Mehrheit stellen. So einigte man sich – unter allgemeinem Beifall und dem Jubel der Ärztinnen – auf Mindestquoten von jeweils einem Drittel mit dem Ziel der Parität. Auswirkung wird das z.B. bei den Vorstandswahlen im Herbst haben. Im jetzigen neunköpfigen Bundesvorstand ist Ingrid Dänschel als 3. stellvertretende Vorsitzende die einzige Frau.

Hartnäckige Vorwürfe der Manipulation von Diagnosen

Ein Ärgernis, das Verbandschef Ulrich Weigeldt in seinem Bericht zur Lage umtrieb, sind Bezichtigungen durch Krankenkassenvertreter, die Hausärzte würden durch Diagnose-Upcodings einzelnen Kassen zu höheren Zuweisungen aus dem Morbi-Risikostrukturausgleich verhelfen. Dabei habe niemand, auch nicht das BMG, einen Nachweis für diese Behauptung, so Weigeldt. Nachdem es politisch gelungen war, einen Passus zu Entkoppelung von Diagnosen und Vergütung aus dem TSVG, das am 11. Mai in Kraft getreten ist, herauszuhalten, stehe dieser nun im Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes.

Quelle: Deutscher Hausärzteverband – Frühjahrstagung

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