Sozialversicherungspflicht: Klare Regelungen für die Praxisvertretung
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Wer als Praxisinhaber bei Urlaub oder Krankheit seine Praxis nicht schließen möchte, benötigt einen Vertreter. In der Regel soll dieser als Honorarkraft, d. h. freiberuflich tätig sein. Um ein Arbeitsverhältnis und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermeiden, muss aber einiges beachtet werden.