Aufnahme der Videosprechstunde in EBM begünstigt „industrielle“ Anbieter

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Fortschrittliche Behandlungsmöglichkeiten sind willkommen. Aber ihr Erbringen muss auch angemessen bezahlt werden.

Die Folgen des ge­lockerten Fernbehandlungsverbots sind für die Ärzte wenig kalkulierbar. Die Kassen werden sicherlich darauf hoffen, die gleichen Leistungen wie heute künftig billiger einkaufen zu können.