DiGA

Apps auf Rezept: Datenprobleme erschweren Preisberechnung

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Datenprobleme erschweren das Festlegen von Höchstpreisen und Schwellenwerten.

Wer eine App fürs Handy kauft, kennt deren Preis. Die Preise, die die gesetzlichen Krankenkassen ab Oktober für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zahlen sollen, stehen dagegen noch nicht fest. Gelten sollen sie jeweils ab dem 13. Monat nach Aufnahme in die Liste verordnungsfähiger DiGA.