Nutzung für Praxen freiwillig

DiGA jetzt auf digitalem Rezept

KBV-Mitteilung
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Die elektronische Verordnung von DiGA bleibt für Praxen freiwillig, dennoch müssen PVS-Anbieter die Funktion bereitstellen.

Die ursprünglich verpflichtend geplante elektronische Verordnung von DiGA bleibt für Praxen freiwillig. Die PVS-Anbieter wurden allerdings frühzeitig von der KBV über die Anforderungen zur Umsetzung der digitalen ­DiGA-Verordnung informiert und sind verpflichtet, die Funktionalität bereitzustellen.

So läuft die elektronische Verordnung ab: Ist das PVS mit dem DiGA-Verordnungsmodul ausgestattet, gibt die Ärztin oder der Arzt ein, welche konkrete Anwendung elektronisch verschrieben werden soll. Nach der Signatur überträgt das PVS die Verordnung an den eRezept-Fachdienst. Die Praxis erhält eine Bestätigung bzw. die Übertragung wird automatisch im PVS dokumentiert.

Die Krankenkasse ruft die DiGA-Verordnung beim eRezept-Fachdienst ab und kann jenen Versicherten, die die eRezept-App der Kasse oder der Gematik nutzen, den Freischaltcode zur Einlösung und Nutzung der DiGA direkt übermitteln. Personen ohne ­eRezept-App der Gematik oder Krankenkasse sollten die Praxen vorerst den Patientenausdruck der Verordnung mitgeben. Diesen können die Patientinnen und Patienten anschließend postalisch oder digital an ihre Krankenkasse senden.    

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