Hyaluronsäure-IGeL: Gericht untersagt negative Bewertung
Der Medizinische Dienst (MD) Bund darf Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftarthrose auf seiner Internetseite IGeL-Monitor vorläufig nicht mehr pauschal mit „negativ“ bewerten. Das Sozialgericht München hat rechtliche und wissenschaftliche Bedenken. Es erließ eine einstweilige Anordnung.
Geklagt hatte ein Hersteller, dessen Präparate zur Injektion in Gelenke bei arthrosebedingten Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bestimmt sind. Der MD Bund hatte seine negative IGeL-Bewertung unter anderem damit erklärt, dass die Injektionen Patientinnen und Patienten keinen Nutzen brächten, aber das Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse erhöhten.
Medizinischer Dienst beeinflusst den Wettbewerb
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