Vorher-nachher-Fotos

Hautunterspritzungen: Keine Werbung mit Vorher-nachher-Fotos

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Schönheitschirurgen versprechen schöne, volle Lippen. Bei der Werbung für ihre Leistungen gelten aber Einschränkungen.

Um Anreize für nicht medizinisch indizierte Behandlungen zu vermeiden, darf für Schönheitsoperationen nicht mit Abbildungen geworben werden, die den Behandelten vor und nach der OP zeigen. Das regelt das Heilmittelwerbegesetz. Nun ist klar: Auch Hautunterspritzungen mit Hyaluronsäure gelten als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“.