Hautunterspritzungen: Keine Werbung mit Vorher-nachher-Fotos
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Um Anreize für nicht medizinisch indizierte Behandlungen zu vermeiden, darf für Schönheitsoperationen nicht mit Abbildungen geworben werden, die den Behandelten vor und nach der OP zeigen. Das regelt das Heilmittelwerbegesetz. Nun ist klar: Auch Hautunterspritzungen mit Hyaluronsäure gelten als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“.