Abrechnung der Kryokonservierung geregelt

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Neue EBM-Abschnitte regeln die Vergütung der Kryokonservierung.

GKV-Versicherte, die eine keimzellschädigende Therapie durchmachen, haben seit Juli Anspruch auf die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen. Die Details zur Abrechnung stehen fest.