Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen wird Kassenleistung
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Versicherte, die eine keimzellschädigende Behandlung durchmachen, können künftig eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen in Anspruch nehmen. Der G-BA hat mittels einer Richtlinie Details festgelegt. Über die Vergütung der Leistung ist allerdings noch nicht entschieden.