Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen wird Kassenleistung

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Betroffene Versicherte müssen gemäß Richtlinie umfassend beraten werden.

Versicherte, die eine keimzellschädigende Behandlung durchmachen, können künftig eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen in Anspruch nehmen. Der G-BA hat mittels einer Richtlinie Details festgelegt. Über die Vergütung der Leistung ist allerdings noch nicht entschieden.